Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der EU-weite Rechtsrahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie verpflichtet Unternehmen auf Grundsätze wie Zweckbindung, Datenminimierung und Transparenz — und verlangt technische und organisatorische Maßnahmen, die dem Risiko angemessen sind.
Für IT-Verantwortliche ist die DSGVO kein reines Juristenthema: Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Löschkonzepte, Meldefähigkeit bei Vorfällen und saubere Dienstleisterverträge sind technische Aufgaben mit rechtlicher Wirkung.
Was die DSGVO technisch verlangt
Artikel 32 fordert Sicherheit der Verarbeitung nach Stand der Technik: Dazu zählen Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Zugriffskontrolle nach Least Privilege, Belastbarkeit der Systeme und regelmäßige Wirksamkeitsprüfungen. Bei Datenpannen läuft eine 72-Stunden-Frist für die Meldung an die Aufsicht — wer Vorfälle nicht erkennt, kann sie nicht fristgerecht melden.
Sobald Dienstleister personenbezogene Daten verarbeiten, braucht es Auftragsverarbeitungsverträge; bei Übermittlungen in Drittländer zusätzlich geeignete Garantien. Für Cloud-Dienste heißt das praktisch: Verarbeitungsorte kennen und steuern — etwa über EU-Regionen oder Regional-Services-Funktionen der Anbieter.
DSGVO-Bezüge in der Infrastruktur
- Zugriffskontrolle und Protokollierung: Wer hat wann auf welche Daten zugegriffen?
- Meldefähigkeit: Erkennung und Prozesse für die 72-Stunden-Frist.
- Datenflüsse zu Dienstleistern: AVV und Verarbeitungsorte im Blick.
- Löschkonzepte, die auch Backups und Archive mitdenken.