Der EU AI Act ist das weltweit erste umfassende KI-Gesetz: Er reguliert Künstliche Intelligenz nach einem Risikoansatz — verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme mit strengen Pflichten, Transparenzanforderungen für bestimmte Anwendungen und eigene Regeln für Allzweck-KI-Modelle (GPAI).
Betroffen sind nicht nur KI-Hersteller: Auch Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, tragen als Betreiber Pflichten — von der Transparenz gegenüber Nutzern bis zur menschlichen Aufsicht bei Hochrisiko-Anwendungen. Die Pflichten greifen gestaffelt seit 2025.
Die Risikoklassen im Überblick
Verboten sind Praktiken wie Social Scoring oder manipulative Systeme mit erheblichem Schadenspotenzial. Hochrisiko sind KI-Systeme in sensiblen Feldern — etwa Personalauswahl, Kreditvergabe, kritische Infrastruktur, Strafverfolgung: Für sie gelten Anforderungen an Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation, menschliche Aufsicht, Robustheit und Cybersicherheit.
Begrenztes Risiko löst Transparenzpflichten aus — Nutzer müssen etwa erfahren, dass sie mit KI interagieren, und KI-generierte Inhalte sind als solche kenntlich zu machen. Für GPAI-Modelle gelten eigene Pflichten der Anbieter, verschärft bei Modellen mit systemischem Risiko. Minimalrisiko-Anwendungen bleiben frei.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
- KI-Inventar aufbauen: Welche Systeme sind im Einsatz — auch in eingekaufter Software?
- Risikoklassen zuordnen und Betreiberpflichten je System klären.
- KI-Kompetenz sicherstellen: Der AI Act verlangt geschultes Personal im Umgang mit KI.
- Shadow AI einfangen: Ungesteuerte KI-Nutzung untergräbt jede Compliance.