Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sind die konkreten Vorkehrungen, mit denen ein Unternehmen personenbezogene Daten schützt — von Verschlüsselung und Zugriffskontrolle bis zu Schulungen und Prozessen. Die DSGVO verlangt sie in Artikel 32 als risikoangemessene Sicherheit der Verarbeitung.
Praktisch begegnen TOMs jedem Unternehmen doppelt: als eigene Pflicht — und als Anhang jedes Auftragsverarbeitungsvertrags, in dem Dienstleister ihre Maßnahmen offenlegen und Kunden sie bewerten.
Welche Maßnahmen gehören zu den TOMs?
Üblich ist die Gliederung nach Schutzzielen: Vertraulichkeit (Zutritts-, Zugangs-, Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Trennung von Datenbeständen), Integrität (Änderungsnachvollziehbarkeit, Eingabekontrolle), Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Backup, Redundanz, DDoS-Schutz, Notfallkonzepte) sowie Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit.
Gute TOMs sind spezifisch statt generisch: Nicht „Verschlüsselung vorhanden", sondern welche Daten, wo, mit welchem Verfahren; nicht „Zugriffskonzept existiert", sondern wie Rechtevergabe, Rezertifizierung und Offboarding tatsächlich laufen. Vage TOM-Listen fallen in Prüfungen und Kundenaudits zuerst auf.
TOMs im Unternehmensalltag
- Als AVV-Anhang: Dienstleister-TOMs prüfen, eigene aktuell halten.
- Als lebendes Dokument: Änderungen an Infrastruktur und Prozessen nachziehen.
- Als Auditgrundlage: Aufsicht und Kunden fragen nach Wirksamkeit, nicht Existenz.
- Netzwerkmaßnahmen zählen dazu: Segmentierung, ZTNA und Monitoring sind TOMs.