Glossar · einfach erklärt

Auftragsverarbeitung & AVV

Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten weisungsgebunden für ein Unternehmen verarbeitet — der Cloud-Anbieter, der Hoster, das Newsletter-Tool, der IT-Dienstleister mit Systemzugriff. Für diese Konstellation schreibt Artikel 28 DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vor.

Der AVV regelt, was der Dienstleister darf und muss: nur nach Weisung verarbeiten, Vertraulichkeit sichern, TOMs bereitstellen, bei Vorfällen unverzüglich melden, Unterauftragnehmer offenlegen und nach Vertragsende löschen oder zurückgeben.

Was in einen AVV gehört

Die Pflichtinhalte gibt Artikel 28 vor: Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Datenkategorien und Betroffene, die Pflichten des Verarbeiters — Weisungsbindung, Vertraulichkeit, TOMs, Unterstützung bei Betroffenenrechten und Meldepflichten, Umgang mit Subprozessoren, Kontrollrechte des Verantwortlichen und die Regelung für Löschung oder Rückgabe am Ende.

Praktisch entscheidend sind drei Punkte: die TOMs als konkreter, aktueller Anhang; die Subprozessor-Liste samt Informations- oder Zustimmungsmechanik bei Änderungen; und bei Drittlandbezug die passenden Garantien — etwa Standardvertragsklauseln oder ein Angemessenheitsbeschluss wie das EU-US Data Privacy Framework.

AVV-Praxis im Unternehmen

  • Inventar führen: Welche Dienstleister verarbeiten welche Daten — mit oder ohne AVV?
  • TOM-Anhänge wirklich lesen: vage Maßnahmen sind ein Warnsignal.
  • Subprozessor-Änderungen überwachen — dort wandern Daten oft in neue Länder.
  • Managed-Services-Verträge prüfen: Systemzugriff bedeutet meist Auftragsverarbeitung.

Häufige Fragen zu Auftragsverarbeitung & AVV

Wann brauche ich einen AVV?

Sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten weisungsgebunden für Sie verarbeitet — Hosting, Cloud-Dienste, SaaS-Tools, Support mit Systemzugriff. Kein AVV nötig ist bei eigenverantwortlichen Empfängern (etwa Steuerberatern) — dann gelten andere Regeln.

Wer muss den AVV anbieten — Kunde oder Dienstleister?

Die Pflicht trifft beide Seiten, praktisch stellen etablierte Anbieter Standard-AVVs bereit, oft zum Online-Abschluss. Wichtig ist weniger, wer das Papier liefert, als dass Inhalte, TOMs und Subprozessoren zur tatsächlichen Verarbeitung passen.

Was sind Subprozessoren und warum sind sie wichtig?

Unterauftragnehmer des Dienstleisters — etwa das Rechenzentrum hinter dem SaaS-Tool. Der AVV muss sie offenlegen und Änderungen anzeigbar machen, denn mit jedem Subprozessor können Daten den Verarbeitungsort und Rechtsraum wechseln.

Reicht der Standard-AVV eines US-Anbieters?

Der AVV allein regelt die Auftragsverarbeitung; bei Übermittlungen in Drittländer braucht es zusätzlich Transfergarantien — Standardvertragsklauseln oder einen Angemessenheitsbeschluss wie das EU-US Data Privacy Framework. Technische Maßnahmen wie EU-Verarbeitungsregionen stärken die Position; die Einzelfallbewertung gehört zum Datenschutzbeauftragten.

Ist ein Managed-Service-Vertrag automatisch Auftragsverarbeitung?

Meist ja: Wer Systeme betreibt oder Zugriff auf Systeme mit personenbezogenen Daten hat — Logs, Nutzerkonten, Tickets —, verarbeitet in der Regel im Auftrag. Deshalb gehört zum Managed-Services-Vertrag üblicherweise ein AVV samt konkreter TOMs.

Vom Begriff zur Umsetzung: KAEMI begleitet Sie von der ersten Analyse bis in den laufenden Managed Service.